Verordnung über die Benutzung des Parallelhafens der …
2016-7-19 · (3) Netze und Fischereikästen dürfen im Hafen nicht ausgelegt werden. Die Hafenbehörde kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung darüber hinaus das Angeln im Hafen verbieten. Weitergehende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. (4) Das Zuwasserlassen von Kleinfahrzeugen ist nur mit Erlaubnis der Hafenbehörde zulässig.